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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Version 1.0 Effective: 05. April 2026 Last updated: 06. April 2026

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

CallMeTechie Software-ProdukteVersion 1.0 — Gültig ab: 05. April 2026


Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA") regelt die Nutzung aller Softwareprodukte von CallMeTechie. Durch die Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht nutzen.

Diese EULA ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Bei Widersprüchen zwischen dieser EULA und den AGB gehen die Bestimmungen dieser EULA in Bezug auf die Softwarenutzung vor.


§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

1.1 Geltungsbereich

Diese EULA gilt für sämtliche Softwareprodukte des Anbieters, einschließlich aller zugehörigen Updates, Erweiterungen und Dokumentationen.

1.2 Definitionen

Im Sinne dieser EULA gelten die folgenden Begriffe:

  • „Anbieter" — Marc Backes, Rothenbergerstraße 7, 55450 Langenlonsheim, Deutschland (im Folgenden: „CallMeTechie").

  • „Software" — Jedes Softwareprodukt des Anbieters, einschließlich aller zugehörigen Updates, Patches, Erweiterungen und der dazugehörigen Dokumentation.

  • „Lizenznehmer" — Die natürliche oder juristische Person, die einen gültigen Lizenzschlüssel erworben hat oder die Software im Rahmen einer Freemium-Lizenz nutzt.

  • „Lizenzschlüssel" — Der eindeutige alphanumerische Schlüssel im Format PPPP-XXXX-XXXX-XXXX (wobei PPPP ein produktspezifisches Präfix darstellt), der dem Lizenznehmer nach Erwerb bereitgestellt wird.

  • „Aktivierung" — Die erstmalige Verknüpfung eines Lizenzschlüssels mit einem Gerät des Lizenznehmers mittels eines Hardware-Fingerprints.

  • „Hardware-Fingerprint" — Ein SHA-256-Hashwert, der aus der Gerätekennung des jeweiligen Rechners erzeugt wird. Ein Rückschluss auf die konkrete Hardware ist nicht möglich.

  • „Lizenz-Komponenten" — Sämtliche Codebestandteile, die der Lizenzvalidierung, der Aktivierung, der Schlüsselverwaltung und der Offline-Token-Generierung dienen.

  • „Lizenztyp" — Die jeweilige Lizenzform gemäß dem erworbenen Plan: Freemium, Subscription oder Lifetime.

  • „Testphase" (Trial) — Ein zeitlich begrenzter Zeitraum, in dem der Lizenznehmer den vollen Funktionsumfang der Software kostenfrei nutzen kann, bevor ein kostenpflichtiger Plan erworben wird.

  • „Aktivierungslimit" — Die im erworbenen Plan festgelegte maximale Anzahl von Geräten, auf denen die Software gleichzeitig aktiviert sein darf.


§ 2 Lizenzgewährung

2.1 Umfang

Der Anbieter gewährt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieser EULA und des jeweiligen Lizenztyps.

2.2 Organisationsnutzung

Der Lizenznehmer darf die Software innerhalb seiner Organisation (Unternehmen, Verein, Haushalt) nutzen. Die Nutzung ist auf die im erworbenen Plan festgelegte Anzahl von Geräten beschränkt (Aktivierungslimit). Ist kein Aktivierungslimit festgelegt, ist die Anzahl der Geräte unbegrenzt.

2.3 Übertragung

Eine Übertragung der Lizenz an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.


§ 3 Lizenztyp-spezifische Bestimmungen

3.1 Freemium

(a) Die Software darf kostenlos mit eingeschränktem Funktionsumfang genutzt werden. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

(b) Der Lizenznehmer kann jederzeit auf einen kostenpflichtigen Plan upgraden.

(c) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang der Freemium-Version zu ändern. Wesentliche Einschränkungen werden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen angekündigt.

3.2 Subscription (Abonnement)

(a) Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach dem gewählten Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich).

(b) Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, sofern es nicht vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt wird.

(c) Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich.

(d) Nach Ablauf des Abonnements gewährt der Anbieter eine Karenzzeit von 7 Tagen, in der die Software weiterhin mit vollem Funktionsumfang nutzbar bleibt, um eine Verlängerung zu ermöglichen. Nach Ablauf der Karenzzeit werden sämtliche Aktivierungen deaktiviert.

(e) Testphase (Trial): Sofern eine Testphase angeboten wird, steht dem Lizenznehmer der volle Funktionsumfang für die im Plan definierte Dauer zur Verfügung. Die Testphase endet automatisch, ohne dass eine Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt. Der Lizenznehmer wird vor Ablauf der Testphase per E-Mail benachrichtigt und kann aktiv einen kostenpflichtigen Plan erwerben.

3.3 Lifetime (Einmalkauf)

(a) Der Lizenznehmer erwirbt ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der zum Kaufzeitpunkt aktuellen Version der Software.

(b) Updates sind gemäß § 7.2 dieser EULA geregelt.

(c) Ein Anspruch auf Hauptversions-Upgrades (Major Releases) besteht nur, wenn dies in der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Kaufs ausdrücklich zugesagt wurde.


§ 4 Aktivierung und Offline-Nutzung

4.1 Erstaktivierung

Die erstmalige Aktivierung der Software erfordert eine aktive Internetverbindung. Der Lizenzschlüssel wird dabei mit dem Hardware-Fingerprint des Geräts verknüpft.

4.2 Online-Validierung

Die Software führt bei jedem Start eine Online-Validierung des Lizenzschlüssels durch, sofern eine Internetverbindung verfügbar ist.

4.3 Offline-Nutzung

Ist keine Internetverbindung verfügbar, ermöglicht ein signiertes Offline-Token die Nutzung der Software für bis zu 7 Tage (sofern im Plan nicht anders festgelegt). Nach Ablauf des Offline-Tokens ist eine erneute Online-Validierung erforderlich.

4.4 Gerätewechsel

Bei einem Gerätewechsel muss das bisherige Gerät zunächst über das Kunden-Dashboard deaktiviert werden, bevor eine Aktivierung auf einem neuen Gerät möglich ist. Die Anzahl gleichzeitiger Aktivierungen ist durch das Aktivierungslimit des jeweiligen Plans begrenzt.


§ 5 Quellcode, Modifikation und Weiterverbreitung

5.1 Erlaubte Nutzung

Der Lizenznehmer ist berechtigt:

(a) den Quellcode der Software einzusehen;

(b) den Quellcode für eigene Zwecke zu modifizieren;

(c) modifizierte und unmodifizierte Versionen der Software weiterzuverbreiten.

5.2 Schutz der Lizenz-Komponenten

Ungeachtet der Rechte aus § 5.1 ist es dem Lizenznehmer ausdrücklich untersagt:

(a) Lizenz-Komponenten zu verändern, zu entfernen, zu deaktivieren oder auf sonstige Weise zu umgehen;

(b) Lizenz-Komponenten separat zu extrahieren oder zu verbreiten;

(c) die Aktivierungsmechanismen, die Online-Validierung oder die Offline-Token-Prüfung zu umgehen oder zu manipulieren.

5.3 Pflichten bei Weiterverbreitung

Bei jeder Weiterverbreitung der Software — ob modifiziert oder unmodifiziert — gelten die folgenden Pflichten:

(a) Die Lizenz-Komponenten müssen vollständig und unverändert enthalten sein.

(b) Eine Kopie dieser EULA muss der Weiterverbreitung beiliegen.

(c) Ein deutlich sichtbarer Hinweis auf den ursprünglichen Anbieter (CallMeTechie) muss enthalten sein.

(d) Die Weiterverbreitung umfasst nicht den Lizenzschlüssel des Weiterverbreitenden. Empfänger der weiterverbreiteten Software müssen einen eigenen Lizenzschlüssel erwerben. Ohne eigenen Lizenzschlüssel ist die Software ausschließlich im Freemium-Funktionsumfang nutzbar.


§ 6 Einschränkungen

Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

(a) die Lizenz zu sublizenzieren, außer im Rahmen der Weiterverbreitungserlaubnis gemäß § 5;

(b) die Software für rechtswidrige Zwecke einzusetzen;

(c) technische Schutzmaßnahmen der Software zu umgehen, zu entfernen oder unwirksam zu machen;

(d) die Software oder wesentliche Teile davon unter eigenem Namen als eigenes Produkt kommerziell zu vertreiben, ohne den Ursprung (CallMeTechie) klar und deutlich zu kennzeichnen.


§ 7 Gewährleistung, Updates und Haftung

7.1 Gewährleistung

Für die Software gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 327 ff. BGB (Verträge über digitale Produkte). Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei Bereitstellung den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht und sich für die gewöhnliche Verwendung eignet.

7.2 Updatepflicht

(a) Subscription: Der Anbieter stellt während der gesamten Vertragslaufzeit Sicherheits- und Funktionsupdates bereit.

(b) Lifetime: Der Anbieter stellt Sicherheitsupdates für einen angemessenen Zeitraum gemäß § 327f Abs. 1 BGB bereit, mindestens jedoch für 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Kaufs, sofern in der Produktbeschreibung nicht ein längerer Zeitraum angegeben ist. Ein Anspruch auf Funktionsupdates besteht nur, sofern in der Produktbeschreibung ausdrücklich zugesagt.

(c) Freemium: Sicherheitsupdates werden nach Ermessen des Anbieters bereitgestellt. Ein Anspruch auf Funktionsupdates besteht nicht.

(d) Updates werden über die integrierte Update-Funktion der Software oder über das Kunden-Dashboard unter callmetechie.de bereitgestellt.

7.3 Haftungsbeschränkung

(a) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(c) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Modifikationen des Quellcodes durch den Lizenznehmer oder Dritte entstehen.

(d) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


§ 8 Datenschutz

8.1 Verweis

Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter callmetechie.de/legal/datenschutz.

8.2 Datenerhebung durch das Lizenzsystem

Das Lizenzsystem erhebt die folgenden Daten zur Lizenzvalidierung und Aktivierung:

  • Hardware-Fingerprint (SHA-256-Hashwert der Gerätekennung)

  • IP-Adresse zum Zeitpunkt der Validierung

  • Gerätename und Betriebssystem

  • Zeitpunkt der Aktivierung, Validierung und Deaktivierung

  • Lizenz-Ereignisprotokoll (Aktivierung, Suspendierung, Reaktivierung, Widerruf)

Eine darüber hinausgehende Erhebung personenbezogener Daten durch das Lizenzsystem findet nicht statt. Die vollständige Datenschutzinformation einschließlich aller erhobenen Daten ist in der Datenschutzerklärung dokumentiert.

8.3 Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) für kostenpflichtige Lizenzen (Subscription und Lifetime);

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) für Freemium-Lizenzen und sicherheitsrelevante Verarbeitung (insbesondere IP-Protokollierung zur Missbrauchsprävention).


§ 9 Suspendierung, Kündigung und Widerruf

9.1 Suspendierung durch den Anbieter

(a) Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen diese EULA oder auf Missbrauch des Lizenzsystems ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz vorübergehend zu suspendieren.

(b) Der Lizenznehmer wird unverzüglich per E-Mail über die Suspendierung und deren Grund informiert.

(c) Der Lizenznehmer erhält Gelegenheit, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung Stellung zu nehmen.

(d) Nach Prüfung der Stellungnahme wird die Lizenz entweder reaktiviert oder gemäß § 9.2 endgültig widerrufen.

(e) Während der Suspendierung ist die Nutzung der Software nicht möglich.

9.2 Widerruf der Lizenz durch den Anbieter

Der Anbieter ist berechtigt, die Lizenz dauerhaft und unwiderruflich zu widerrufen, wenn:

(a) ein wesentlicher Verstoß gegen diese EULA nachgewiesen ist, insbesondere die Umgehung oder Manipulation von Lizenz-Komponenten;

(b) der Lizenznehmer innerhalb der Frist gemäß § 9.1 (c) keine Stellungnahme abgibt oder die Stellungnahme den Verdacht nicht ausräumt.

Der Widerruf wird dem Lizenznehmer per E-Mail unter Angabe der Gründe mitgeteilt.

9.3 Kündigung durch den Lizenznehmer

(a) Subscription: Das Abonnement kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.

(b) Lifetime und Freemium: Die Lizenz kann jederzeit durch vollständige Deinstallation und Löschung der Software beendet werden.

9.4 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung ist unter callmetechie.de/legal/widerruf abrufbar.

9.5 Folgen der Beendigung

Mit Beendigung der Lizenz — gleich aus welchem Grund — gilt:

(a) Sämtliche Aktivierungen werden deaktiviert.

(b) Der Lizenzschlüssel wird ungültig.

(c) Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, es sei denn, es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 9.4.

(d) Die Pflichten aus § 5.2 (Schutz der Lizenz-Komponenten) und § 6 (Einschränkungen) gelten über die Beendigung hinaus fort.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 Gerichtsstand

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Sitz des Anbieters (Langenlonsheim) ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

10.4 Änderungen dieser EULA

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese EULA zu ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Die Nutzung der Software nach Inkrafttreten der geänderten EULA gilt als Zustimmung. Bei Subscription-Lizenzen wird die Zustimmung bei der nächsten Verlängerung eingeholt.

10.5 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser EULA sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

10.6 Sprachfassung

Diese EULA ist in deutscher und englischer Sprache verfasst. Die deutsche Fassung ist allein rechtsverbindlich. Die englische Fassung dient ausschließlich der Information.


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